Ab 2. April keine Einschränkungen mehr. Bis dahin gilt:
- Im Gebäude: FFP2
- Bei geselligen Aktivitäten (alles außer Sport): Impfnachweis!
- Maximale Teilnehmerzahl: 50 – nutze unsere Voranmeldung.
Hygienekonzept Stand 3. März 2022
- Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
- Im Gesamten Gebäude besteht die Pflicht zum tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung der Schutzstufe FFP2 oder gleichwertig
- Personen, die im für Gäste zugänglichen Bereich Arbeiten ausführen, beispielsweise Thekenkräfte, tagen während ihrer Tätigkeit eine MNB.
- Bei Einnahme eines Sitzplatzes oder während der unmittelbaren, sportlichen Betätigung, kann vom Tragen einer MNB abgesehen werden.
- Abstandsgebot und Lüftung
- Personen sollen, wenn möglich, untereinander einen Abstand von 1,5m einhalten.
- Im Gebäude bewegen sich die Personen immer auf der rechten Seite.
- Personen, die einen Raum verlassen, haben Vorrang vor denen, die ihn betreten.
- Geschlossene Räume sind nach 40 Minuten Benutzung für 5 Minuten zu lüften sofern keine technischen Einrichtungen zur Belüftung in Betrieb sind.
- Zutritt
- Am Haupteingang besteht die Möglichkeit des freiwilligen Check-Ins mittels Corona-Warn-App.
- Die maximal zulässige Personenzahl in geschlossenen Räumen ist auf 50, inklusive Helfern, begrenzt. Zur Sicherstellung wird zum einen eine Onlineanmeldung angeboten. Die Verantwortliche Person hat den Zutritt zu begrenzen.
- Durchsetzung
- Für die Durchsetzung dieser Anweisung ist die diensthabende Aufsicht oder Spartenleiterin verantwortlich. Ist für eine Veranstaltung eine gesamtverantwortliche Person benannt, ist diese mit der Durchsetzung beauftragt.
- Personen, die sich trotz Aufforderung nicht an die geltenden Regeln halten, muss der Zutritt verwehrt werden.
Thomas Schünemann 1. Vorsitzender | Michael Schadler 2. Vorsitzender | Uwe Schepull Sportwart |