Schießgeldordnung

Der Vorstand hat in seiner SItzung vom 17. April 2023 eine Schießgeldordnung erlassen. Diese soll für unsere Schützinnen und Schützen eine Hilfe zur Berechnung des zu bezahlenden Schießgeldes sein.

Wir möchten den Schießsport weiter optimal unterstützen und Personen, die hart trainieren nicht übernmäßig benachteiligen. Darum haben wir von einer Preiserhöung für die Munition abgesehen. Um die gestiegenen Kosten zu kompensieren, haben wir einen Gemeinkostenzuschlag eingeführt. Dieser wird je Tag einmalig von jeder Schützin uns jedem Schützen bezahlt und beträgt für Mitglieder 0,50 € am Tag und für nicht Mitglieder 1,50 €. Die Berechnung des zu zahlenden Schießgeldes unter Berücksichtigung dieses Gemeinkostenzuschlages erfolgt automatisch in der Schießkladde.

Die Kosten wurden nun auf eine andere Basis gestellt. Wurden bis vor kurzem ganze Serien mit 40 oder 60 Schuss abgerechnet, wird der Preis nun je angefangene fünf Schüsse berechnet. Damit wollen wir Personen, die keine ganze Serie schießen wollen, entgegen kommen.

Die Ordnung im Detail

Stand: 17. April 2023

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Ordnung gilt für alle schießsportlichen Aktivitäten, bei denen der KKS Waldheil Sehlde
    a. Träger ist oder
    b. Die Sportstätte einem anderen Veranstalter zeitweise überlässt und für die schießsportliche Veranstaltung das Verbrauchsmaterial oder die Waffen stellt.
  2. Sie gilt nicht für
    a. Wettbewerbe, bei denen der KKS Waldheil Sehlde Veranstalter ist und eine eigene Kostenregelung ausgeschrieben ist
    b. Veranstaltungen, bei denen die Sportstätte zeitweise einem anderen Veranstalter überlassen worden ist und dieser eignen Verbrauchsmaterial und Waffen nutzt.

§ 2 Erstattungssätze

  1. Die Erstattungssätze beziehen sich auf angefangene fünf Schuss
  2. Sie betragen für das ab dem Sportjahr 2023
    a. Für Druckluftwaffen: 0,15 €
    b. Für Kleinkaliber: 0,50 €
  3. Der Beitrag ist auch zu entrichten, wenn von der Schützen/ dem Schützen eigenes Verbrauchsmaterial (Scheiben, Munition) mitgebracht wird.

§ 3 Gemeinkostenzuschlag

  1. Jede Schützin und jeder Schütze hat einmal am Tag einen Zuschuss zu den allgemeinen Betriebskosten zu leisten. Dieser Beträgt:
    a. Für Mitglieder des Vereins: 0,50 €
    b. Für Nichtmitglieder: 1,50 €

§ 4 Weitere Regelungen

  1. Die zu entrichtenden Gelder sind am Tag des Schießens an die Aufsicht zu zahlen und von dieser in die Schießgeldkasse einzuzahlen.
  2. Veranstaltungsreihen wie das Frühschoppenschießen und das Er & Sie Schießen werden analog zum Übungsschießen abgerechnet.
  3. In Zweifelsfällen entscheidet der Sportwart
  4. Diese Ordnung kann jederzeit durch Vorstandsbeschluss geändert oder aufgehoben werden.
Michael Schadler
Vorsitzender
Uwe Schepull
Sportwart